Notleuchten weisen den Weg bei Stromausfall

Notleuchten / Antipanikleuchten für den Fluchtweg

Notleuchten, die auch Antipanikleuchten genannt werden, weisen bei einem Stromausfall den Weg zum nächsten Ausgang. Die Notbeleuchtung schaltet sich bei einem Stromausfall automatisch ein, wird aber auch dort angebracht, wo die Allgemeinbeleuchtung nicht 24 Stunden eingeschaltet ist, wie zum Beispiel in Tiefgaragen und Parkhäusern. Ziel der Notbeleuchtung ist es, dass alle Personen das Gebäude gefahrlos verlassen können, Rettungswege ausreichend beleuchtet sind und Paniksituationen zu vermeiden. Notleuchten müssen innerhalb und außerhalb von Gebäuden angebracht werden.

Notleuchten kennzeichnen Fluchtwege

Die Notbeleuchtung muss den DIN Normen und dem ArbSchG entsprechen

Notleuchten sind keineswegs eine freiwillige Entscheidung, sondern gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz von Personen. Als Grundlage dienen unter anderem die DIN EN 1838 sowie das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG.

Folgende Punkte sind für Notleuchten unter anderem relevant:

  • Die Notleuchten und Sicherheitsleuchten müssen mindestens 2 m über dem Boden angebracht werden.
  • Fluchtwege müssen mindestens 2 m breit ausgeleuchtet sind.
  • An allen Notausgängen müssen eine Beschilderung und eine Notbeleuchtung angebracht werden.
  • Jede Richtungsänderung auf Fluren und Gängen muss kenntlich gemacht werden.
  • Erste-Hilfe-Stationen und Feuerlöscher müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet und beleuchtet werden.
  • Außerhalb des Gebäudes muss der Weg bis zum sicheren Bereich ausgewiesen und beleuchtet werden.
  • In Treppennähe darf die Notbeleuchtung maximal 2 m Abstand zum Boden haben.

Die verschiedenen Arten von Notleuchten und Antipanikleuchten

Es gibt verschiedene Arten von Notleuchten und Antipanikleuchten. Die Notbeleuchtung wird unterteilt in Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Die Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich wiederum in Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und die Antipanikbeleuchtung nach DIN EN 1838.

Notleuchten sind nahezu allen gewerblich genutzten Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben, denn bei einem allgemeinen Stromausfall können Notleuchten Leben retten. Ob es die Rettungswege für die Polizei und Feuerwehr sind, Arbeiten an Maschinen oder im Operationssaal oder die Fluchtwege für die Personen, die sich im Gebäude aufhalten, nur mit einer sicheren Notbeleuchtung kann im Ernstfall richtig reagiert werden.

Unterschieden wir auch zwischen batteriebetriebener Notbeleuchtung und netzbetriebener Notbeleuchtung, die in jedem Fall an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angeschlossen sein muss.

Notleuchten, die allen Anforderungen gerecht werden

Notleuchten müssen auch zahlreiche elektrotechnische Anforderungen nach DIN EN und DIN VDE entsprechen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert die Notbeleuchtung von einem erfahrenen Elektrofachbetrieb planen und installieren zu lassen, der nach Inbetriebnahme auch die DGUV V3 Prüfung übernimmt. Ob Hotels, Einkaufszentren, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung oder Industrie, für Notleuchten Berlin ist der Elektrofachbetrieb immer der richtige Ansprechpartner.